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Reptilien importieren: So kaufst Du aus dem Ausland

Manchmal liegt das Glück eben doch nicht so nah. Findest Du Dein Traumtier gar in einem anderen Land, stellt sich die Frage, wie Du es nach Deutschland bekommst. Hinfahren, einpacken und mitnehmen ist nicht immer das Mittel der Wahl, wenn der Weg über Landesgrenzen führt. Für nicht geschützte Arten ist der Kauf im Ausland und die Einfuhr nach Deutschland in der Regel kein Problem. Selbst wenn Dein neuer Pflegling von außerhalb der EU kommt. Lediglich die Anmeldung beim Zoll muss gemacht werden. Bei sehr teuren Exemplaren kann es sein, dass der persönliche Steuerfreibetrag überschritten und auf den Rest die Mehrwertsteuer fällig wird. Innerhalb der EU fallen natürlich keine Zollgebühren an, aber die Meldung der Einfuhr beim Zoll kann nicht schaden. Außerdem brauchst Du für geschützte Arten natürlich einen Herkunftsnachweis oder CITES-Dokumente, die aber glücklicherweise in der ganzen EU Geltung haben und deshalb keine besonderen Überlegungen erfordern. Ein bisschen schwieriger wird es, wenn geschützte Arten über EU-Grenzen importiert werden (und keine Ausnahmeregelung besteht). Das ist schon dann der Fall, wenn Du Deine neuen Tiere zum Beispiel in der Schweiz abholst. Damit auch dann alles reibungslos läuft, findest Du hier eine schrittweise Anleitung zur Einfuhr von Reptilien aus Drittländern in die EU.

Exportgenehmigung

Ob die von Dir gewünschte Art eine geschützte Art ist und ob tatsächlich keine Ausnahmeregelung besteht, kannst Du in den Datenbanken WISIA und Species+ nachsehen. Findest Du Deine Art dort aufgelistet und keine Ausnahmeregelung in den Anmerkungen, musst Du Dein Tier nach Deutschland importieren. Doch bevor Du überhaupt etwas tun kannst, muss erst einmal der Verkäufer aktiv werden. Er muss eine Exportgenehmigung beantragen. Wird die erteilt, erhält er ein Original und eine Kopie. Ein Foto vom Original muss er an Dich schicken.

Antrag auf Einfuhrgenehmigung

Hast Du die Exportgenehmigung des Verkäufers (oder Schenkers, wenn Du Glück hast) als Foto vorliegen, kannst Du die Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz beantragen. Dazu brauchst Du die Kopie des CITES Exportdokumentes, die Dir der Verkäufer geschickt hat, und das Antragsformular 221, gegebenenfalls auch Antragsformular 222. Letzteres wird dann nötig, wenn Du mehrere Tiere auf einmal einführen möchtest und nicht alle auf den ersten Bogen passen.

Antrag auf Einfuhrgenehmigung ausfüllen

Die Fußnoten am Ende der Anträge erklären, wie die Formulare auszufüllen sind. Im Wesentlichen werden Angaben benötigt zu:

  • Art der beantragten Genehmigung (Einfuhr, Ausfuhr, Wiedereinfuhr, Sonstiges)
  • Ausführer oder Wiederausführer
  • Einführer
  • Ausfuhrland oder Wiederausfuhrland
  • Einfuhrland
  • Exemplare (Kennzeichen, Geschlecht, Geburtsdatum, Gewicht, Menge, CITES-Anhang, EU-Anhang, Herkunft, Zweck der Einfuhr, Ursprungsland, Genehmigungs-Nummer und Ausstellungsdatum, letztes Wiederausfuhrland, Bescheinigungs-Nummer und Ausstellungsdatum, wissenschaftlicher Name, üblicher Name)

Importierst Du die Tiere zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, werden noch andere Nachweise verlangt, zum Beispiel die Kopie des Gewerbescheins oder die Kopie der Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz. Solltest Du die Tiere also weiterverkaufen oder zum Beispiel für wissenschaftliche Zwecke züchten oder an ihnen Versuche durchführen wollen, setzt Du Dich am besten vorab mit dem BfN in Verbindung. Wahrscheinlich machst Du das aber in diesem Fall nicht zum ersten Mal und weißt bereits, wie Du den Import abwickelst.

Der freie Platz am Ende des Antrags ist für weitere Ausführungen reserviert, und die sollten auch gegeben werden. Insbesondere sind der Zweck der Einfuhr (private Haltung zum Beispiel) und die Bedingungen der Unterbringung darzulegen. Denn mit der Genehmigung der Einfuhr entscheidet die Behörde ja über das weitere Schicksal der Tiere, denen natürlich ein artgerechtes Leben zusteht. Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Dann muss er ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden. Den so vervollständigten Antrag schickst Du als Scan an citesma@bfn.de oder per Post an die CITES Vollzugsbehörde Konstantinstr. 110, 53179 Bonn.

Antrag auf Einfuhrgenehmigung: Bearbeitungsfrist

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt vier Wochen, fehlen Unterlagen, kann es länger dauern. Geht es um die Einfuhr lebender Tiere, empfiehlt das BfN, den Antrag mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Import zu stellen.

Erhalt der artenschutzrechtlichen Dokumente

Stimmt mit dem Antrag alles, erhältst Du nach Ablauf der Bearbeitungszeit einen Gebührenbescheid, ein weißes und ein gelbes Papier. Die Gebühren solltest Du innerhalb der Frist und am besten so zügig wie möglich begleichen. Übrigens fallen für jeden Antrag einzeln Gebühren an. Deshalb macht es Sinn, möglichst viele Tiere auf einen Antrag zu buchen, soweit möglich. Bei Tieren verschiedener Arten werden allerdings verschiedene Anträge benötigt.

Bei dem weißen und gelben Papier handelt es sich um Blankodokumente, die während der Zollabfertigung gestempelt werden. Das weiße Dokument schickst Du nach erfolgreicher Zollabfertigung zurück nach Bonn, das gelbe bleibt als Nachweis über Herkunft und Import der Tiere bei Dir.

Wichtig: Bitte kontrolliere alle Angaben auf ihre Richtigkeit. Insbesondere beim Datum darf es keine Fehler geben, denn die Papiere sind nur sechs Monate lang gültig und dürfen nur einmal in ihrem Gültigkeitszeitraum genutzt werden. Verstreicht die Zeit, ohne dass Du die Tiere eingeführt hast, musst Du die Dokumente kostenpflichtig verlängern lassen oder den Prozess von vorne starten. Ungenutzte Dokumente müssen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unaufgefordert an die Behörde zurückgesendet werden, damit sie nicht weiter genutzt werden können. Bei Verlust der Papiere ist das BfN umgehend schriftlich zu verständigen.

Zoll

Hast Du Deine Papiere vom BfN erhalten, kann es an die Abholung der Tiere gehen. Geschieht das mit dem Auto, achte darauf, dass Du für die Reise in ein Land außerhalb der EU gerüstet bist. Unabhängig davon, wie Du reist, müssen aber vor allem die Bedingungen beim Transport der Tiere stimmen, der darüber hinaus so geplant werden muss, dass die Tiere so kurz wie möglich unterwegs sind.

Reise mit dem Auto vorbereiten

Für die Reise mit dem Auto ins Ausland wird die sogenannte Grüne Karte gebraucht, mit der Du im Ausland nachweist, dass das Fahrzeug versichert ist. Für die Schweiz, um beim Beispiel zu bleiben, brauchst Du darüber hinaus eine Vignette, mit der Du für die Nutzung der Autobahnen zahlst. Bringst Du dem Verkäufer etwas aus Deutschland mit oder gehst Du im Zielland einkaufen, informiere Dich darüber, was verzollt werden muss. Nicht, dass der Zoll die Schlange durchwinkt, es aber mit anderen Dingen eine böse Überraschung gibt.

Transport der Tiere

Reptilien sind wechselwarm. Im Terrarium herrschen optimale Bedingungen für die Exoten, vor allem bei Wärme und Licht. Leider kann man nicht gleich das ganze Terrarium mitsamt Tieren umziehen. Zum einen wäre das nicht sicher für die Tiere, zum anderen ist das Terrarium zu schwer und unhandlich, und außerdem könnte die ganze Technik sowieso nicht einfach weiterarbeiten. Für die relativ kurze Zeit des Transportes müssen Reptilien sich also mit weniger Platz, weniger Licht und weniger ausgefeilten klimatischen Bedingungen zufriedengeben. Das ist in aller Regel auch kein Problem, wenn einige Punkte beachtet werden. Für einen sicheren Transport reichen in aller Regel eine kleinere Box oder ein Schlangensack, eine stabile, isolierende Styrobox, jede Menge Zeitungspapier für noch mehr Stoßfestigkeit und Isolierung und bei niedrigen Temperaturen ein Heatpack. Handschuhe oder ein Schlangenhaken können das Handling erleichtern.

 

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Die richtige Zollstelle

Um den Stress für Dich und die Tiere gering zu halten, wähle wenn möglich eine nicht so stark frequentierte Zollstelle. Allerdings sind kleinere Grenzübergänge nicht alle 24 Stunden besetzt. Informiere Dich vorab über die Öffnungszeiten. Am besten informierst Du die entsprechende Zollstelle sowieso einen Tag vor Deiner Ankunft darüber, dass Du mit einem artgeschützten Reptil die Grenze überqueren willst. Nicht jeder Zollbeamte kennt sich notwendig mit der Abfertigung von Schlangen mit CITES-Papieren aus. Durch eine zeitlich großzügige Vorwarnung stellst Du sicher, dass die Einfuhr problemlos und zügig klappt, was im Interesse aller Beteiligten und nicht zuletzt der Tiere liegt.

Ablauf Zollabfertigung

Für die Zollabfertigung bringst Du neben den Tieren natürlich die Rechnung sowie Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung mit. Beides erhältst Du vom Verkäufer. Außerdem musst Du natürlich die artenschutzrechtlichen Dokumente vom BfN haben. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Die Zollstelle des Ausfuhrlandes erhält die Kopie der Ausfuhrgenehmigung. Auf Wunsch musst Du den Beamten die Kontrolle der Transportbox gewähren.
  • Die Zollstelle auf deutscher Seite erhält das Original der Ausfuhrgenehmigung. Auch hier dürfen die Beamten auf Wunsch überprüfen, ob tatsächlich das in der Box ist, was auf den Papieren steht. Es muss nicht eigens erwähnt werden, dass es ein großes Problem ist, wenn dabei mehr, weniger oder andere Tiere als angegeben entdeckt werden. Überschreitet die Rechnung den persönlichen Steuerfreibetrag, wird jetzt auch die Mehrwertsteuer auf den Restbetrag fällig. Deshalb ist es wichtig, dass Du immer auch die Rechnung vorlegst. Sollten die Tiere ein Geschenk sein, kann eine Rechnung auf Null Euro ausgestellt werden. Beachte: Führst Du die Tiere für Dritte ein, also steht Dein Name nicht auf den Dokumenten, gibt es keinen Freibetrag und die Mehrwertsteuer ist auf den gesamten Kaufpreis zu zahlen.

Bei der Zollabfertigung werden das weiße und das gelbe Dokument vom BfN abgestempelt und gegengezeichnet.

Einfuhrmeldung

Achtung: Für Tiere der Arten C und D musst Du der Zollstelle eine vorbereitete Einfuhrmeldung auf festgelegtem Vordruck vorlegen. Das Formular hierfür erhältst Du über den Wilhelm Köhler Verlag GmbH & Co. KG. Zusätzlich sind bei den Arten des Anhangs C die vorgeschriebenen Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich.

Mitteilung an BfN

Bist Du mit Deinen neuen Tieren und allen Dokumenten wieder zu Hause, schickst Du das weiße Dokument zum BfN nach Bonn. Es handelt sich um die Bestätigung, dass die Einfuhr stattgefunden hat und dass der Antrag, der ausgefüllt wurde, genutzt wurde und Gültigkeit hat. Das gelbe Dokument ist sozusagen der neue Herkunftsnachweis, mit dem Du selbst den legalen Import der Tiere nachweisen kannst. In aller Regel wirst Du vom Züchter oder Verkäufer (oder Schenker) natürlich auch noch einen anderen Herkunftsnachweis erhalten. Hefte beide mit der Rechnung und am besten der Quittung vom Zoll zusammen und hebe die Papiere gut auf. Sind Deine Tiere meldepflichtig, musst Du zumindest eine Kopie des gelben Dokumentes, am besten aber gleich den ganzen Stapel an die Naturschutzbehörde Deines Landes schicken.

Der private Import von Reptilien aus dem Ausland ist gar nicht so schwierig. Innerhalb der EU reichen für geschützte Arten Herkunftsnachweis bzw. CITES-Papiere. Bei der Einfuhr aus Drittländern sollten die Tiere bei der Zollstelle gemeldet und wenn nötig verzollt werden. Für geschützte Arten aus Ländern außerhalb der EU fällt zwar ein bisschen Papierkrieg an. Orientierst Du Dich aber an diesem schrittweisen Leitfaden, ist auch das schnell erledigt.