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Abstellgenehmigungen

Sie sind tagsüber nicht an der Lieferadresse anzutreffen?
Dann ist eine Abstellgenehmigung möglicherweise eine gute Alternative, damit Ihre Sendung nicht in einem Paketshop oder einer Postfiliale hinterlegt wird.

Durch die Abstellgenehmigung bevollmächtigen Sie den Paketdienst – einmalig oder grundsätzlich (je nach Ihrer Wahl) –, das Paket an dem von Ihnen angegebenen Ort abzustellen, falls Sie nicht persönlich angetroffen werden.

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare für die Transportdienstleister:

Bitte beachten Sie, dass die Abstellgenehmigung nur für Standardpakete gilt. Expresspakete müssen von einer natürlichen Person angenommen werden.

Wichtig: Die Abstellgenehmigung muss mindestens einen Tag vor der geplanten Anlieferung bei DHL bzw. DPD vorliegen.


Wunschort bei DHL
Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei DHL einen Wunschort zu hinterlegen. Damit können Pakete an einem Ort Ihrer Wahl auf Ihrem Grundstück abgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Ort nicht für Dritte einsehbar, frei zugänglich sowie trocken und wettergeschützt sein sollte.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/wunschzustellung.html