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Sachkunde Nachweis für Tierhalter?

Ob ein SachkundeNachweis für die Tierhaltung benötigt wird, ist stark von der gehaltenen Tierart / Rasse, sowie dem Bundesland abhängig in dem der Halter wohnt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob man den Anforderung einer Haltung von meldepflichtigen Tieren gewachsen ist oder nicht. Aber da die Selbstwahrnehmung in manchen Fällen von der Realität abweicht, kann ein solcher SachkundeNachweis ein guter Indikator sein.

Der Sachkundenachweis im Allgemeinen
Wer in Deutschland Reptilien, Amphibien, Fische oder Vögel halten will, hat die Möglichkeit einen SachkundeNachweis zu erwerben.
Es gibt verschiedene Anbieter, die es dem Tierhalter ermöglichen diesen Nachweis mit dazu gehörigem Unterricht und einer entsprechenden Prüfung zu erbringen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Man kann einen allgemeinen SachkundeNachweis beim DGHT oder VDA ablegen. Was jedem verantwortlichen Tierhalter von beiden Organisationen ans Herz gelegt wird.
Weiterhin sollte man eine SachkundeNachweis gemäß dem § 11 Tierschutzgesetz absolvieren, wenn Interesse an einer gewerblichen Zucht besteht. Für Auszubildende und Angestellte im Zoofachhandel ist es sogar Pflicht.
Schaden kann dieses Wissen sicherlich keinem und im Zuge einer intensiver Recherchen zu diesem Thema finden sich haarsträubende Beispiele von falsch gehaltenen Tieren, die zu einer klaren Daseinsberechtigung für einen solchen Sachkundenachweis führen.

Unterscheidung
Wie oben beschrieben gibt es den allgemeinen SachkundeNachweis und den SachkundeNachweis nach § 11 des TierSchG.
Wo der allgemeine SachkundeNachweis noch unpräzise bleibt, weil ein möglichst breites Spektrum an Tierhaltern erreicht werden soll, geht der SachkundeNachweis gemäß § 11 ins Detail. Hier werden die Haltungsbedingungen für die einzelnen Tierfamilien vermittelt und geprüft. diese Prüfung ist Pflicht für alle Auszubildenden und Angestellten im Zoofachhandel, sobald diesen Verantwortung über einen Bereich mit Tieren übergeben werden soll.
Wie im vorigen Satz geschrieben, ist eine Nachweis für jede Tierfamilie einzeln zu erbringen. Das bedeutet, dass für Vögel, Terraristik (hier Reptilien und, oder Amphibien) und Aquaristik jeweils ein eigener Nachweis zu erbringen ist.
Diese detaillierte Unterscheidung ist seit der Revision des deutschen Tierschutzgesetzes vom 22.02.2007 Pflicht.

Hobbyzüchter und Sachkundenachweis?
Das der Sachkundenachweis für gewerbliche Züchter und Beschäftigte im Zoofachhandel Pflicht ist, wurde im oberen Abschnitt bereits geklärt. Nun stellt sich die Frage, ob ein Hobbyzüchter der gelegentlich Nachzuchten im kleinen Rahmen hält und verkauft einen solchen Nachweis erbringen sollte. Natürlich kostet der SachkundeNachweis Geld und es gibt keine Garantie, dass die korrekten Haltungsbedingungen der Tiere durch den Erwerb des Sachkundenachweis gewährleistet sind. Aber wer das nötige Wissen über eine korrekte Tierhaltung bereits erworben hat, wird wohl kaum leichtfertig diesem Wissen zuwider handeln. Eine weitere Folge ist die Meldung an den zuständigen Amtsveterinär, der wiederum Kontrollen durchführt bei den Züchtern die gemeldet sind.
Als Verkäufer kann man sich jedoch mit einem SachkundeNachweis als kompetent und vertrauenswürdig kennzeichnen. Wenn sich auch bei den Käufern von Reptilien, Amphibien, Fischen und Vögeln dieser Qualitätsanspruch durchsetzt, wird genau dieser Nachweis ein wichtiger Bestandteil der Qualifikationen eines Züchters werden. Somit liegen für beide Seiten gute Gründe vor die eine Entscheidung beeinflussen können. Entscheiden muss der Tierhalter oder Hobbyzüchter aber allein.

Was haltet ihr davon?
Ist ein solcher SachkundeNachweis gemäß dem Tierschutz Gesetz nötig, oder haltet ihr das für Unsinn und Geldschneiderei?
Bitte teilt eure Meinung mit.