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Meldepflicht von Reptilien: Bestimmungen der Bundesländer

In Beiträgen zum Thema Terraristik liest man immer wieder von der Meldepflicht. Aber was genau verbirgt sich dahinter und welche Tiere betrifft sie? Die Antwort ist nicht ganz so klar, wie es wünschenswert wäre.

Was ist die Meldepflicht

Der Name sagt es schon. Die Meldepflicht verpflichtet Dich dazu, bestimmte Tiere, darunter auch viele Reptilien, bei der unteren Naturschutzbehörde zu melden. Die Meldepflicht betrifft dabei Zugang, Abgang und Verlust. Anders ausgedrückt, wann immer Du ein meldepflichtiges Tier erwirbst, geschenkt bekommst oder durch Zucht (egal ob gewerblich oder nicht gewerblich und auch dann, wenn der Nachwuchs nicht geplant war) hinzugewinnst, musst Du das schriftlich mitteilen. Das gleiche gilt für Verschenken und Verkaufen, bei Tod oder Entlaufen der Tiere. Das bedeutet, wechselt ein Tier den Halter durch Verkauf oder Verschenken, müssen sowohl der alte als auch der neue Halter eine Meldung machen. Für alle Mitteilungen gibt es bestimmte Fristen, die je nach Grund für die Meldung unterschiedlich ausfallen können. Am besten fragst Du bei der für Dich zuständigen Behörde direkt nach.

 

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Meldepflicht: Das musst Du mitteilen

Was Du den Behörden im Rahmen der Meldepflicht mitteilen musst, steht in dem Formular, das zu diesem Zweck bestimmt ist. Im Allgemeinen werden folgende Punkte abgefragt:

  • Anzahl
  • Tierart mit deutschem und wissenschaftlichem Namen
  • Geschlecht
  • Alter
  • Kennzeichen
  • Ort der Haltung
  • Datum des Erwerbs
  • Name und vollständige Adresse des vormaligen bzw. neuen Halters (je nachdem, ob Du das Tier abgibst oder aufnimmst)
  • CITES-Bescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufbeleg, Züchterbescheinigung (Herkunftsnachweis)
  • bei Verlust Angabe darüber, ob das Tier verstorben oder entlaufen ist

Auch eine Adressänderung muss mitgeteilt werden. Das Ganze trägt den Namen Bestandsänderungsanzeige. Informationen zur zuständigen Behörde und Formulare für die einzelnen Bundesländer findest Du hier:

 

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Grundlage Meldepflicht

Der Gedanke hinter der Meldepflicht ist es, den Handel zu kontrollieren und auch zu wissen, von welchen Tieren sich wie viele bei welchem Halter finden. Das gilt natürlich nicht für jedes Haustier. Interessant werden diese Informationen erst, wenn eine solche Kontrolle nötig erscheint. Und das tut es in den Augen des Gesetzgebers im Falle von geschützten Arten und Gefahrtieren. Für die geschützten Arten ist die Lage noch relativ einheitlich. Grundlage für die Meldepflicht sind die Anhänge A und B des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), die EU-Artenschutzverordnung sowie das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung. Wie genau diese zueinander stehen, erfährst Du im Artikel zu Artenschutz und seine Folgen für Handel und Haltung. Arten, die hier als schützenswert aufgeführt sind, sind nach § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung deutschlandweit meldepflichtig, auch wenn es Ausnahmen gibt. Keine Lust, Dich durch soviel Behörendeutsch zu lesen? Ob Dein Tier zu einer der geschützten Arten zählt, kannst Du auf einen Klick herausfinden auf www.wisia.de.

Für Gefahrtiere sieht die Sache schon ganz anders aus. Während in manchen Bundesländern keine Einschränkungen bestehen, unterliegt die Haltung von Gefahrtieren in anderen Bundesländern besonderen Auflagen, unter anderem der Meldepflicht. Zu den Bundesländern mit besonderen Auflagen für die Gefahrtierhaltung zählen:

  • Bayern
  • Bremen
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen
  • Schleswig Holstein

Wohnst Du in einem der anderen Bundesländer, solltest Du trotzdem vor Anschaffung eines Gifttieres zum Beispiel oder einer Riesenschlange die untere Naturschutzbehörde vor Ort kontaktieren und Dich über Melde- und Genehmigungspflichten erkundigen. Beim Thema Gefahrtiere erlassen zum Teil sogar Städte gesonderte Bestimmungen.

Wie Du siehst, ist die Meldepflicht von Reptilien kein Thema, dass Dir Kopfzerbrechen bereiten muss. Du kannst schnell selbst recherchieren, ob Dein Tier unter die Meldepflicht fällt und die entsprechende Bestandsänderungsanzeige oft gleich online ausfüllen. Noch sicherer fährst Du mit dem direkten Kontakt zur zuständigen Behörde.