Kontrolle durch das Veterinäramt: Das erwartet Dich
Nicht jeder erhält Besuch vom Veterinäramt. Das wäre auch ganz schön überfordert, wenn es bei jedem Hund, jedem Hamster oder auch jedem Gecko in deutschen Haushalten nach dem Rechten sehen müsste. Oft ist eine Anzeige Grund für eine Kontrolle der Haltung. Wer besonders viele meldepflichtige Tiere hält oder gar Gefahrtiere, muss unter Umständen allerdings damit rechnen, dass das Veterinäramt sich zumindest einmal ansieht, ob es den Tieren gut geht und die menschlichen Bewohner keinem Risiko ausgesetzt sind. Was genau aber soll, kann und darf das Veterinäramt?
Was ist die Aufgabe des Veterinäramtes
Die Hauptaufgaben des Veterinäramtes liegen eigentlich im Bereich der Überwachung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, insbesondere Seuchen. Außerdem muss das Amt kontrollieren, dass Tierschutzgesetz und Anforderungen an die Lebensmittelhygiene eingehalten werden. Das zeigt schon, dass der Schwerpunkt der Arbeit des Veterinäramtes im Bereich der Nutztierhaltung liegt und da ganz besonders auf gewerblichen Betrieben. So müssen Produktionsstätten vom Veterinäramt zugelassen und regelmäßig inspiziert werden, vor Tiertransporten müssen Gesundheitsbescheinigungen ausgestellt werden und ganz allgemein wird natürlich auch der Import und Export von Tieren überwacht. Jagd, Fischerei und Wildtiermanagement können in den Aufgabenbereich des Veterinäramtes fallen. Was das Veterinäramt aber zu einer Größe macht, die Reptilienhalter kennen sollten, ist seine Funktion in der Überwachung des Tierschutzgesetzes bei privater Haltung.
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Wann wird das Veterinäramt aktiv?
Wenn es um Reptilien in privater Haltung geht, wird das Veterinäramt nur in Ausnahmefällen aktiv. Wer meldepflichtige Tiere hält, ist natürlich als Halter bekannt. Wenn es dann noch viele und gleich mehrere Arten sind, kann das schon mal Interesse wecken. Zu Gefahrtieren gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen, man darf aber davon ausgehen, dass der ein oder andere Sachbearbeiter selbst ohne Pflicht sich von der sicheren Unterbringung einer Giftschlange überzeugen möchte. In solchen Fällen wird ein Besuch in aller Regel schriftlich angekündigt. Anders sieht es aus, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Meist hat ein solcher Verdacht seine Ursache in einer Anzeige. Dabei kann es um Fehler in der Haltung, mutwillige Tierquälerei, illegale Haltung zum Beispiel nicht gemeldeter, aber meldepflichtiger Tiere oder Gefährdung von Menschen durch unverantwortlichen Umgang mit Gefahrtieren gehen. In einem solchen Fall kann der Besuch auch unangemeldet erfolgen und wird bei Bedarf mit einem Durchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt durchgesetzt.
Kontrolle durch das Veterinäramt: Was muss ich zulassen?
Prinzipiell ist das Veterinäramt befugt, zu den normalen Geschäftszeiten eine Kontrolle durchzuführen. Auch in Deinen Wohnräumen. Das heißt im Umkehrschluss allerdings nicht, dass Du den oft nicht gern gesehenen Besuch hereinlassen musst. Es empfiehlt sich aber. Denn wenn Du keinen guten Grund angeben kannst, warum es gerade jetzt nicht passt, regt sich bei einer Ablehnung vermutlich der Verdacht, dass Du etwas zu verbergen hast. Und der führt die Mitarbeiter des Veterinäramtes dann ganz schnell zum Staatsanwalt für einen Durchsuchungsbefehl, wenn nicht zu der Annahme, dass Gefahr im Verzug ist. In beiden Fällen musst Du den Zugang dann gewähren, und kannst davon ausgehen, dass die Damen und Herren ganz genau hinsehen werden. Das Veterinäramt darf bei der Kontrolle Unterbringung und Tiere begutachten und die Haltungsbedingungen überprüfen: Können die Tiere im Terrarium ihr artgerechtes Verhalten ausleben, insbesondere, ist das Becken groß genug und passt die Einrichtung zu den Bedürfnissen der Tiere? Stimmen die klimatischen Parameter? Wie oft, wie viel und was wird gefüttert? Sehen die Tiere gesund aus? Natürlich solltest Du in der Lage sein, alle notwendigen Papiere vorzuweisen. Dazu gehören je nach Art ein Herkunftsnachweis, CITES-Bescheinigung, Nachweis über einen Import oder auch ein Sachkundenachweis.
Findet das Veterinäramt bei der Kontrolle Mängel, wird es Auflagen machen, diese zu beheben. So kann die Anschaffung eines größeren Beckens verlangt werden oder bei Verdacht auf Krankheit der Tiere ein Tierarztbesuch angeordnet werden. Oft steckt hinter Fehlern in der Haltung ja kein böser Wille, sondern Unwissenheit oder es ist trotz umfangreichen Wissens einfach mal was schief gelaufen. Dann ist es nicht nur im Interesse des Veterinäramtes, dass die Fehler behoben werden. Fühlst Du Dich aber zu Unrecht angegriffen, kannst Du einen schriftlichen, formlosen Widerspruch gegen eine oder alle Auflagen einreichen. Das Veterinäramt wird seine eigene Position dann überprüfen und von den Auflagen eventuell Abstand nehmen. Passiert das nicht, bleibt Dir nur noch eine Klage gegen die Behörde vor dem Verwaltungsgericht. In dem Fall ziehst Du am besten einen Anwalt mit Schwerpunkt Tierschutz hinzu.
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Wann kann das Veterinäramt Tiere wegnehmen?
Das Tierschutzgesetz verpflichtet Halter zu einer artegerechten Haltung. Was das für welche Reptilien bedeutet, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einem Gutachten zusammengefasst. Dieses alleine ist aber nicht ausreichend, um eine artgerechte Haltung zu garantieren. Die Pflicht, sich vor der Anschaffung um umfangreichere Aufklärung in Form von Fachliteratur zum Beispiel zu kümmern, bleibt. Ein guter Einstieg für erste Fragen zu einer bestimmten Art ist unser Reptilienlexikon.
Wann genau die artgerechte Haltung nicht erfüllt ist, ist im Einzelfall schwer zu entscheiden und liegt letztendlich im Ermessen des Veterinäramtes. Dieses wird in aller Regel bei Verstößen erst einmal Auflagen machen. Auch Buß- und Zwangsgelder können verhängt werden, besonders dann, wenn Auflagen nicht erfüllt werden. Bei hartnäckiger Weigerung, die Haltungsbedingungen wie gefordert anzupassen oder bei schweren Vernachlässigungen (Hunger, Krankheit, mangelnde Hygiene), können die Tiere dem Halter aber weggenommen werden. Auch der Entzug der Erlaubnis zur Tierhaltung kann drohen. Wurden Tiere weggenommen und/oder ein Verbot der Tierhaltung ausgesprochen, sind ein Widerspruch und der Gang vor Gericht eine Möglichkeit der Gegenwehr, wenn Halter sich ungerecht behandelt fühlen. Oft bieten rechtliche Fehler auf Seiten der Behörde einen Ansatzpunkt.
Die meisten Halter von Reptilien werden nie bis wenig mit dem Veterinäramt zu tun haben. Hältst Du viele, verschiedene oder gefährliche Arten, kann Dir aber ein Besuch ins Haus stehen. Auch wenn Du im Normalfall nicht verpflichtet bist, die Damen und Herren hereinzulassen, fährst Du mit einer höflichen Kooperation jedoch in der Regel am besten. Sorge dafür, dass Du immer über die nötigen Papiere verfügst. Und daran, dass die Haltungsbedingungen stimmen, hast Du sicher selbst das größte Interesse.