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Gefahrtiere: Das musst Du wissen

Gefahrtierhaltung wird in den Medien gerne für Schlagzeilen verwendet. Und da mehr Menschen Riesenschlangen und Skorpione halten als es Löwen und Affen im Privathaushalt gibt, trifft die negative Publicity allzu oft die Terraristik. Meistens dann, wenn eines der Tiere entwischt ist. Doch nicht jede Schlange fällt unter die Bezeichnung Gefahrtier, und selbst wenn: Lebensgefahr besteht in aller Regel nicht. Das ändert leider nichts daran, dass die Panik groß und der Ruf nach neuen gesetzlichen Regelungen in der Folge solcher Berichterstattung laut ist. Mit der tatsächlichen Haltung der sogenannten Gefahrtiere hat das alles wenig zu tun. Sehen wir uns an, welche Tiere eigentlich als Gefahrtiere gelten, welche Vorschriften ihre Haltung regeln und wie der Umgang mit ihnen auszusehen hat.

Was sind Gefahrtiere

Als Gefahrtiere gelten solche Tiere, die dem Menschen im schlimmsten Fall großen Schaden zufügen könnten. Gifttiere, Tiere mit großer Beißkraft und Tiere mit enormer Körperkraft können Menschen schwer verletzen oder sogar töten. Dazu gehören natürlich nicht nur Reptilien. Bären, Wölfe, Großkatzen wie Löwe und Tiger oder auch Menschenaffen sind eine potenziell tödliche Gefahr. Allerdings kommt die Haltung in der Wohnung bei solch großen Tieren auch unter günstigsten Umständen nicht in Frage. Dieses Segment ist Zoos und Tierparks vorbehalten. Deshalb bedient der Handel es natürlich nicht, und die Nachfrage dürfte sich ebenfalls in Grenzen halten.

 

Bei den Reptilien stellt sich die Lage deutlich anders dar. Die Haltung der meisten Reptilien ist zwar nicht ganz anspruchslos. Allerdings lässt sich mit dem nötigen Wissen und Equipment eine artgerechte Haltung in der Wohnung, nämlich im Terrarium, vernünftig umsetzen. Viele Menschen fasziniert die Möglichkeit, auf diese Weise exotische Tiere aus der Nähe beobachten zu können. Geckos sind dabei eher niedlich als gefährlich, und auch von den häufig gehaltenen Schlangen wie Kornnattern oder Königspythons geht keine Gefahr für den Menschen aus. Selbst Gifttier ist nicht gleich Gifttier. Vogelspinnen sind zwar giftig,  gesundheitliche Probleme löst ein Biss aber nur bei Allergikern aus. Sogar unter den Skorpionen gibt es Arten, deren Stich vor allem schmerzhaft ist. Nicht alles, was dem Durchschnittsbürger einen Schreckensschrei entlockt, ist also auch gleich gefährlich. Aber auch nicht alles, was Terrarianern gefällt, gehört ohne Auflagen in die Hände eines jeden Halters. Bei welchen Tieren musst Du genauer hinsehen, wenn Du dir die Anschaffung überlegst?

Die wichtigsten Gefahrtiere im Bereich Terraristik:

    • Riesenschlangen: Die Haltung von Schlangen, die im adulten Zustand über drei Meter Länge erreichen, unterliegt aufgrund der enormen Körperkraft in manchen Ländern Einschränkungen im Rahmen der Gefahrtierhaltung. Zu diesen Schlangen gehören z. B. Tigerpython, Netzpython, Felsenpython, Amethystpython, Grüne Anakonda, unter Umständen Boa constrictor.
    • Giftschlangen wie Ottern/Vipern, Grubenottern und Giftnattern
    • Panzerechsen wie Krokodile, Alligatoren, Gaviale
    • Skorpione, giftige Spinnen und Insekten wie Schwarze Witwe oder Skolopender
    • Großechsen wie die großen Warane (Bindenwaran, Nilwaran, Steppenwaran) oder der Grüne Leguan
    • giftige Echsen (Heloderma)

Gefahrtiere und Gesetz

Nicht jedes dieser Gefahrtiere ist auch wirklich gefährlich in dem Sinne, dass bei einem Zwischenfall gleich das Leben eines gesunden Erwachsenen auf dem Spiel steht. So dürfte es zum Beispiel mehr als unwahrscheinlich sein, dass ein Halter durch einen Zusammenstoß mit seinem Grünen Leguan ein schreckliches Ende findet. Die unterschiedliche Auffassung von Gefahr ist wohl auch der Grund dafür, dass es keine deutschlandweit einheitliche Regelung zum Umgang mit diesen Tieren gibt. Nur neun Bundesländer haben überhaupt Vorschriften erlassen. Und diese weichen in Umfang und Strenge noch einmal voneinander ab.

Bundesländer mit Vorschriften zur Gefahrtierhaltung:

      • Bayern
      • Bremen
      • Berlin
      • Hamburg
      • Hessen
      • Niedersachsen
      • Rheinland-Pfalz
      • Thüringen
      • Schleswig-Holstein

Solltest Du in einem der anderen Bundesländer leben, ist das allerdings kein Freibrief, Dir ohne Weiteres eine Kobra zuzulegen. Wie gesagt, können sogar Städte eigene Regelungen zur Haltung von Gefahrtieren erlassen. Ob es gesetzliche Einschränkungen gibt und wie diese aussehen, erfährst Du durch eine Anfrage bei der unteren Naturschutzbehörde Deines Bundeslandes oder bei Deiner Gemeinde.

       

Genehmigungspflicht

Der Artenschutz ist in Deutschland Bundessache. Wenn Wildtiere betroffen sind, werden die Anhänge A und B der EG-Verordnung Nr. 338/97, der Anhang IV FFH-Richtlinie und die Anlage 1 BArtSch V relevant. Die dort geführten Arten sind alle meldepflichtig. Das bedeutet, Du musst Erwerb, Haltung, Abgabe und Tod den Behörden melden. Arten  der Anlage 5 BArtSchV hingegen unterliegen der Nachweispflicht, d.h., die legale Herkunft muss auf Verlangen der Behörde nachgewiesen werden. Für Tiere, die auf der Gefahrtierliste Deines Bundeslandes stehen, gilt hingegen die Genehmigungspflicht. Wie oben erklärt, musst Du vor dem Erwerb der Tiere einen Antrag auf Haltung der Art stellen und ein begründetes Interesse, die Voraussetzungen für eine artgerechte und sichere Haltung sowie Deine persönliche Eignung nachweisen.

       

Gefahrtiere richtig halten

Unterliegt die Art, die Du halten möchtest, Auflagen aufgrund einer Einstufung als Gefahrtier, ist bei allen Unterschieden in den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer (und Städte) in der Regel folgender Weg einzuhalten:

Dokumente zum Erwerb von Gefahrentieren

      • Antragstellung auf Haltung der Art
      • Begründung, warum die Art gehalten werden soll (Beitrag zum Artenschutz durch Vermehrung, wissenschaftliche Zwecke)
      • Nachweis, dass eine artgerechte und sichere Haltung möglich ist.
      • Nachweis über die nötige Kompetenz zum Umgang mit dem Tier (Sachkundenachweis Gefahrtiere)

Mit dem legalen Erwerb der Tiere ist es natürlich nicht getan. Die eigentliche Verantwortung beginnt ja dann, wenn Schlange und Co. bei Dir eingezogen sind. Wie bei allen Terrarientieren müssen Größe und Einrichtung des Terrariums, die klimatischen Bedingungen und die Ernährung artgerecht sein. Im Fall von potenziell gefährlichen Tieren muss der Sicherheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Und auch der Umgang mit den Tieren will gelernt sein. Eine Gefahrtierschulung vor der Anschaffung ist sicher eine gute Idee, wenn Deine Art Dich im schlimmsten Fall das Leben kosten könnte. Wer zum Beispiel eine Giftschlange hält, kann sich keine Unfälle leisten. Unter Umständen sollte ein Gegengift im Haus sein. Da so etwas nicht einfach in der Apotheke erhältlich ist, lohnt der Kontakt zum Serum-Depot Berlin e. V.

Nicht jedes Gefahrtier ist auch wirklich lebensgefährlich. Darüber, ob eine Art zu den Gefahrtieren zählt oder nicht, entscheidet allerdings nicht Deine Kenntnis der Art, sondern die Bundesländer. Während manche gar keine Bestimmungen zu Erwerb und Haltung von Gifttieren vorsehen, ist in anderen eine Genehmigung und der Nachweis der artgerechten, sicheren und kompetenten Haltung nötig. Diese sind natürlich auch unabhängig von offiziellen Anforderungen unumgänglich. Und das nicht nur für sogenannte Gefahrtiere. Das Recht auf eine artgerechte Haltung, die nur im Terrarium und bei sachgemäßer Pflege möglich ist, haben alle Reptilien.